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Anhang: Gesetzestext Effektivzins PAngV
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 4203 - 4204)
1. Die mathematische Formel zur Berechnung des Vomhundertsatzes gemäß § 6
Abs. 1 lautet:
... (nicht darstellbare Formel)
Diese drückt die Gleichheit zwischen Darlehen einerseits und
Tilgungszahlungen und Kosten andererseits aus.
Hierbei ist:
K Die laufende Nummer der Auszahlung eines Darlehens oder
Darlehensabschnitts
K' Die laufende Nummer einer Tilgungszahlung oder einer Zahlung von
Kosten
A(tief)K Der Auszahlungsbetrag des Darlehens mit der Nummer K
A'(tief)K' Der Betrag der Tilgungszahlung oder einer Zahlung von Kosten mit der
Nummer K'
Sigma Das Summationszeichen
m Die laufende Nummer der letzten Auszahlung des Darlehens oder
Darlehensabschnitts
m' Die laufende Nummer der letzten Tilgungszahlung oder der letzten
Zahlung der Kosten
t(tief)K Der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitabstand zwischen
dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung mit der Nummer 1 und den
Zeitpunkten darauf folgender Darlehensauszahlungen mit den Nummern 2
bis m; t(tief)1 = 0
t'(tief)K' Der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitabstand zwischen
dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung mit der Nummer 1 und den
Zeitpunkten der Tilgungszahlung oder Zahlung von Kosten mit den
Nummern 1 bis m'
i Der effektive Zinssatz, der entweder algebraisch oder durch
schrittweise Annäherungen oder durch ein Computerprogramm errechnet
werden kann, wenn die sonstigen Gleichungsgrößen aus dem Vertrag oder
auf andere Weise bekannt sind.
2. Die von Kreditgeber und Kreditnehmer zu unterschiedlichen Zeitpunkten
gezahlten Beträge sind nicht notwendigerweise gleich groß und werden nicht
notwendigerweise in gleichen Zeitabständen entrichtet.
3. Anfangszeitpunkt ist der Tag der ersten Darlehensauszahlung.
4. Die Spannen t(tief)K und t'(tief)K' werden in Jahren oder
Jahresbruchteilen ausgedrückt. Zugrunde gelegt werden für das Jahr 365
Tage, 52 Wochen oder 12 gleichlange Monate, wobei für letztere eine Länge
von 365/12 Tagen = 30,416 Tagen angenommen wird.
5. Der Vomhundertsatz ist auf zwei Dezimalstellen genau anzugeben. Bei der
Rundung ist folgende Regel anzuwenden:
Ist die Ziffer der Dezimalstelle, die auf die zweite Dezimalstelle folgt,
größer als oder gleich 5, so erhöht sich die Ziffer der betreffenden
Dezimalstelle um eine Einheit.
6. Die Berechnung des Vomhundertsatzes hat zu einem Ergebnis gleicher Art wie
bei den folgenden Beispielen zu führen:
6.1
Die Darlehenssumme S beträgt 1.000 Euro.
Diese Summe wird 1,5 Jahre (d.h. 1,5 x 365 = 547,5 Tage, 1,5 x 12 = 18
Monate oder 1,5 x 52 = 78 Wochen) nach Darlehensauszahlung, in einer
einzigen Zahlung in Höhe von 1.200 Euro zurückgezahlt.
Daraus ergibt sich folgende Gleichung:
... (nicht darstellbare Formel)
Der Betrag wird auf 12,92 % gerundet.
6.2
Die Darlehenssumme S beträgt 1.000 Euro, jedoch behält der Darlehensgeber
50 Euro für Kreditwürdigkeitsprüfungs- und Bearbeitungskosten ein, so dass
sich der Auszahlungsbetrag des Darlehens auf 950 Euro beläuft. Die
Rückzahlung der 1.200 Euro erfolgt wie im ersten Beispiel 1,5 Jahre nach
der Darlehensauszahlung.
Daraus ergibt sich folgende Gleichung:
... (nicht darstellbare Formel)
Dieses Ergebnis wird auf 16,85 % gerundet.
6.3
Die Darlehenssumme S beträgt 1.000 Euro, die in zwei Raten von jeweils 600
Euro nach einem bzw. zwei Jahren rückzahlbar ist.
Daraus ergibt sich folgende Gleichung:
... (nicht darstellbare Formel)
Die Gleichung wird algebraisch gelöst und ergibt i = 0,13066...; dieses
Ergebnis wird auf 13,07 % gerundet.
6.4
Die Darlehenssumme S beträgt 1.000 Euro. Der Darlehensnehmer hat folgende
Raten zurückzuzahlen:
Nach 3 Monaten
(0,25 Jahre/13 Wochen/91,25 Tage) 272 Euro
Nach 6 Monaten
(0,5 Jahre/26 Wochen/182,5 Tage) 272 Euro
Nach 12 Monaten
(1 Jahr/52 Wochen/365 Tage) 544 Euro
------------
Insgesamt 1.088 Euro.
Daraus ergibt sich folgende Gleichung:
... (nicht darstellbare Formel)
Mit dieser Gleichung lässt sich i durch schrittweise Annäherungen
errechnen, die auf einem Taschenrechner programmiert werden können.
Das Ergebnis lautet i = 0,13185...; dieses Ergebnis wird auf 13,19 %
gerundet.
6.5
Die Darlehenssumme S beträgt 4.000 Euro, jedoch behält der Darlehensgeber
80 Euro für Kreditwürdigkeitsprüfungs- und Bearbeitungskosten ein, so dass
sich der Auszahlungsbetrag des Darlehens auf 3.920 Euro beläuft. Die
Darlehensauszahlung erfolgt am 28. Februar 2000. Der Darlehensnehmer hat
folgende Raten zurückzuzahlen:
. Am 30. März 2000 30,00 Euro,
. Am 30. März 2001 1.360,00 Euro,
. Am 30. März 2002 1.270,00 Euro,
. Am 30. März 2003 1.180,00 Euro,
. Am 28. Februar 2004 1.082,50 Euro.
---------------
. Insgesamt 4.922,50 Euro.
Daraus ergibt sich folgende Gleichung:
... (nicht darstellbare Formel)
Mit dieser Gleichung lässt sich i durch schrittweise Annäherungen
errechnen, die auf einem Taschenrechner programmiert werden können.
Das Ergebnis lautet i = 0,09958...; dieses Ergebnis wird auf 9,96 %
gerundet.
6.6
Die Darlehenssumme S beträgt 10.000 Euro und die Darlehensauszahlung
erfolgt am 15. Oktober 1999. Der Darlehensnehmer hat folgende Raten
zurückzuzahlen:
. Jeweils am 15. eines Monats
(d.h. periodisch) 1.000,00 Euro,
erstmals am 15. November 1999
und letztmals am 15. März 2000.
. Zusätzliche Zahlungen jeweils
am Ende eines bestimmten
Monats in folgender Höhe:
- Oktober 1999 25,00 Euro,
- November 1999 47,50 Euro,
- Dezember 1999 42,50 Euro,
- Januar 2000 37,50 Euro,
- Februar 2000 32,50 Euro.
. Am 5. April 2000 5.031,67 Euro.
----------------
. Insgesamt 10.216,67 Euro.
Daraus ergibt sich folgende Gleichung:
... (nicht darstellbare Formel)
Mit dieser Gleichung lässt sich i durch schrittweise Annäherungen
errechnen, die auf einem Taschenrechner programmiert werden können.
Das Ergebnis lautet i = 0,06174...; dieses Ergebnis wird auf 6,17 %
gerundet.
Wiedergabe ohne Gewähr. Das Orginal kann im BGB oder hier nachgelesenwerden.
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