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Die Grundlage für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Tilgungsplan bis zum Ende der Zinsbindung.

Bitte erstellen Sie zuerst einen Tilgungsplan für Ihre Hypothek und klicken Sie dann auf die Schaltfläche "Vorfälligkeitsentschädigung berechnen-->" .


Nach aktuellen Rechtssprechung (Landgericht Darmstadt Az.: 25 S43/06) müssen bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auch mögliche Sondertilgungsrechte des Kreditkunden berücksichtigt werden. Dies ist bei dem Online-Rechner von IRRQ möglich, indem Sie den Tilgungsplan mit den Sondertilgungen erstellen. Die Sondertilgungen gehen dann in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ein. Diese Möglichkeit bietet zur Zeit kein anderer kostenloser Vorfälligkeitsrechner.




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Sie können sich die aktuell günstigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung bereits heute mit einem so genannten Forward-Darlehen für bis zu fünf Jahre im Voraus sichern. Die Konditionen für das Forward-Darlehen errechnen sich aus dem aktuellen Zinssatz und einem Zinsaufschlag. Damit erhalten Sie eine sichere Kalkulationsgrundlage für die Zukunft.




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Dr. Stefan Heizmann


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